Rechtliches

Disclaimer & Haftungsausschluss

Stand: Mai 2026 · Anbieter: Limitless Charging UG (haftungsbeschränkt), Im Bauerfeld 31, 41363 Jüchen

1. Kein Franchise-System

Limitless Charging ist kein Franchise-System im rechtlichen Sinne. Es liegt insbesondere kein Franchisevertrag im Sinne der gängigen deutschen Rechtsauffassung vor (kein Weisungsrecht des Anbieters über das Geschäft des Lizenzpartners, kein einheitlicher Marktauftritt unter zwingender Marke, keine Eingliederung in eine vertikal organisierte Vertriebsstruktur).

Unser Modell besteht aus zwei rechtlich getrennten Elementen:

  • Hardware-Kauf: Der Lizenzpartner erwirbt die Powerbank-Stationen einmalig und wird mit Bezahlung Eigentümer der Hardware.
  • Servicevertrag: Parallel besteht ein Servicevertrag zur laufenden Nutzung unserer technischen Infrastruktur (App, Backend, SIM-Konnektivität, Zahlungsabwicklung, Support). Hierfür wird eine Servicegebühr in Prozent vom Stationsumsatz berechnet.

Der Lizenzpartner ist eigenständiger Unternehmer. Er bestimmt selbst über Aufstellort, Betriebszeiten, Ausleihpreise (innerhalb der technisch zulässigen Bandbreiten) und die kommerzielle Ausrichtung seines Geschäfts. Es besteht keine Verpflichtung zur Übernahme eines einheitlichen Marketingauftritts und keine vertraglich auferlegte Konkurrenzklausel.

2. Unverbindlichkeit von Beispielrechnungen, Einnahmen und Renditen

Sämtliche auf dieser Website oder in Beratungsgesprächen genannten Zahlen, Beispielrechnungen, Erfahrungswerte, Hochrechnungen, Standortangaben oder Verweildauer-Beobachtungen sind ausdrücklich unverbindlich.

Sie stellen weder eine Zusicherung noch eine Garantie im Rechtssinne dar (§§ 443, 276 Abs. 1 BGB). Insbesondere übernimmt Limitless Charging keine Haftung für:

  • das Erreichen einer bestimmten Anzahl von Ausleihen, eines bestimmten Umsatzes, einer bestimmten Auszahlung oder einer bestimmten Rendite,
  • die Eignung eines konkreten Standorts für den wirtschaftlich erfolgreichen Betrieb,
  • die Realisierung prognostizierter Mehrumsätze in der Gastronomie oder verwandten Branchen,
  • die Amortisationsdauer der Hardware-Investition,
  • Marktentwicklungen, Nachfrageschwankungen oder Auslastungsgrade.

Die tatsächlichen Einnahmen hängen ausschließlich von individuellen Faktoren ab — insbesondere Standort, Gästefrequenz, Zielgruppe, gewähltem Ausleihpreis, Saisonalität und unternehmerischer Umsetzung durch den Lizenzpartner.

3. Eigenverantwortliche Wirtschaftlichkeitsprüfung

Der Lizenzpartner ist verpflichtet, die Wirtschaftlichkeit des Erwerbs eigenverantwortlich und vor Vertragsschluss zu prüfen. Limitless Charging empfiehlt eine sorgfältige Standortanalyse, gegebenenfalls unter Hinzuziehung eigener Beratung (Steuerberater, Unternehmensberater, Rechtsanwalt).

Beratungs- und Standort-Einschätzungen durch Mitarbeiter oder Vertriebsbeauftragte von Limitless Charging stellen keine geschuldete Beratung im Rechtssinne dar, sondern allgemeine Informationen auf Basis verfügbarer Erfahrungswerte.

4. Investitionsrisiko

Der Erwerb von Hardware und der Abschluss des Servicevertrags stellen eine unternehmerische Investitionsentscheidung dar. Wie bei jeder unternehmerischen Investition besteht das Risiko, dass die erwarteten Einnahmen nicht erreicht werden oder die Investition sich nicht amortisiert.

Limitless Charging haftet nicht für ausbleibende Umsätze, geringere Auslastungen, Marktveränderungen oder sonstige Faktoren, die außerhalb der vertraglich geschuldeten Leistung des Anbieters liegen.

5. Verhältnis zu AGB und Servicevertrag

Dieser Disclaimer ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Widersprüchen gelten die ausdrücklichen Regelungen in AGB und individuellem Servicevertrag vor den allgemeinen Aussagen dieses Disclaimers.

Zur Erläuterung des Geschäftsmodells siehe auch die FAQ unter Häufige Fragen, insbesondere die Antworten zu Vertragslaufzeit, Servicegebühr und Garantien.

6. Kein Widerrufsrecht (B2B-Geschäft)

Limitless Charging schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern und juristischen Personen im Sinne des § 14 BGB ab. Es handelt sich somit um reine B2B-Geschäfte. Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher (§§ 312g, 355 BGB) findet auf diese Verträge keine Anwendung.

Eine Bestellung ist mit Vertragsschluss verbindlich. Eine einseitige Rückabwicklung durch den Kunden ist nicht möglich, sofern keine gesetzlichen Mängelansprüche (siehe AGB § 13) oder einvernehmliche Aufhebung vorliegt.